1. Allgemeines
1.1 Firmenname, Sitz, Inhaber
Die Firma T-Ex – Thomas Gräßer EDV (nachfolgend T-Ex genannt) ist eine Einzelfirma mit Sitz in der Bliesransbacher Str 49, 66129 Saarbrücken. Alleiniger Inhaber ist Herr Thomas Gräßer.
Allen Vertragspartnern ist bekannt, dass es sich bei der Bezeichnung „T-Ex“ lediglich um einen Internet- Alias handelt. Rückschlüsse auf eine der Einzelfirma abweichende Rechtform sind falsch und werden nicht getroffen.
1.2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die T-Ex mit seinen Kunden schließt, d.h. sämtliche Leistungen von T-Ex erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Geltung, wenn sie von T-Ex ausdrücklich akzeptiert werden. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar. T-Ex erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen der Parteien.
1.3 Änderungen der AGB
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - mit Ausnahme von Entgelten und Leistungsinhalten - darf T-Ex jederzeit vornehmen, soweit diese aufgrund geänderter Umstände (z. B. Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Solche Änderungen teilt T-Ex dem Kunden schriftlich oder elektronisch (normalerweise in Form einer Neufassung dieser AGBs) mit, sofern dies nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Ein Widerspruch des Kunden gilt als Kündigung des Vertrages für den nächstmöglichen Kündigungstermin. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen.
1.4 Einsicht in die AGB
Diese AGBs sind im Internet unter http://www.t-ex.com frei abrufbar.
2. Leistungen
2.1 Prüfung durch T-Ex
Ist das Erstellen von Internetseiten oder sonstiger Leistungen im Rahmen internetüblicher Programmier- oder Einrichtungstechniken (z.B. Apache, MySQL-, Perl- oder PHP- Anwendungen) durch T-Ex auch in Teilen oder als Teil- Lösung Gegenstand des Vertrages, so prüft T-Ex die erstellten Leistungen ausschließlich auf Ihre Funktionalität und Übereinstimmung mit der Leistungsvereinbarung. T-Ex prüft nicht, ob verwendetes Material frei von Rechten Dritter ist. Die urheberrechtliche Verantwortung obliegt allein dem Kunden.
2.2 Verwendung fremder Leistungen
Werden Dateien oder Anwendungen, die durch Dritte erstellt wurden oder auf denen Rechte Dritter lasten (z.B. Foren-, Webmail-, CMS- Anwendungen), durch T-Ex eingerichtet oder verwendet, so stellt der Kunde T-Ex von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Dateien oder deren Gebrauch Fehler oder Nachteile für den Kunden aufweisen. Im Falle einer „General Public License“ ist nicht T-Ex, sondern der Kunde Lizenznehmer. Diese Bestimmung gilt auch für Dateien oder Anwendungen, die T-Ex als kostenlose (Zusatz-) Leistung im Rahmen einer Gesamtleistung zur Verfügung stellt oder einrichtet.
2.3 Freigabe durch den Kunden
Die unter 2.1 genannten Seiten bzw. Leistungen werden in jedem Fall dem Kunden vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt. Dies erfolgt auf einer durch T-Ex bestimmten oder abweichend vereinbarten Internetadresse. Erst nach Einverständnis des Kunden werden die Seiten unter der Internetadresse des Kunden bereitgestellt. Änderungen an den Dateien oder Datenbanken durch den Kunden oder Dritte führen zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche.
2.4 Domains
Vertragsgrundlagen sind auch, soweit Domains (auch teilweise) Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, die Registrierungsbedingungen der einzelnen zuständigen Provider, Vergabestellen oder Registries, da die unterschiedlichen Top- Level- Domains weltweit einer Vielzahl unterschiedlicher Bestimmungen unterliegen; diese Bestimmungen der für die jeweilige Top- Level- Domain zuständigen Vergabestelle (der zuständigen Registry) werden deshalb ausdrücklich Vertragsbestandteil für jeden einzelnen Vertrag über die Registrierung entsprechender Sub- Level- Domains. Verstöße gegen diese Bedingungen können dazu führen, dass Sub- Level- Domains nicht registriert, nicht übertragen, gegen den Willen des Inhabers übertragen oder gelöscht werden. Beispielsweise können nach den einzelnen Bestimmungen nicht unbeschränkt viele Sub- Level- Domains registriert bzw. genutzt werden, sind länderspezifische Auflagen (z.B. hinsichtlich des Inhabers der Domain) zu beachten oder ist ein Wechsel des Providers (KK-Antrag) nicht oder nur unter engen Voraussetzungen möglich; T-Ex weist den Kunden deshalb darauf hin, dass nur im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen gewährleistet werden kann, dass die Registrierung entsprechender Sub-Level-Domains vermittelt oder durchgeführt wird. Außerdem kann ein Auftrag zur Registrierung abgelehnt werden, falls er den Eindruck erweckt, gegen gesetzliche Bestimmungen, Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle bzw. der Registry oder berechtigte Interessen von T-Ex zu verstoßen.
Da die einzelnen Vergabestellen und Registries ihre Registrierungsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern, ohne dass T-Ex Einfluss darauf hat, wird T-Ex, sobald er Kenntnis von relevanten Änderungen erlangt, auf diese Änderungen auf seiner Internetseite aufmerksam machen. Hier finden sich stets Links auf die allein verbindlichen Originalfassungen von Registrierungs- Bedingungen einzelner Vergabestellen bzw. Registries.
2.5 .de - Domains
Soweit .de- Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind:
Ergänzend zu diesen AGBs gelten die DENIC- (Zentrale Vergabestelle für deutsche Internet- Adressen) Registrierungsbedingungen, die DENIC- Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC- Direktpreisliste. Soweit der Kunde als Sub-Provider bzw. Reseller (Wiederverkäufer) auftritt, sichert er zu, seinerseits seinen Kunden die DENIC-Registrierungsbedingungen, -Registrierungsrichtlinien und -Direktpreisliste zur Verfügung zu stellen. Er macht deutlich, dass die Domain-Registrierung ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und DENIC eG ist, für den aus Gründen der dauerhaften Sicherstellung der Domain- Inhaberschaft nur ausnahmsweise dann die DENIC- Direktpreisliste gilt, wenn der jeweilige Internet- Service- Provider seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC eG nicht erfüllt.
2.6 Alle anderen Domains
Soweit bei der Registrierung von Domains .com-, .net-, .org-Domains oder andere Top Level Domains (z. B. .info, .biz, .name etc.) Vertragsgegenstand sind, akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN sowie ggf. die Richtlinien und Registrierungs- und Vergabebedingungen der zur Vergabe der jeweiligen Domain berechtigten Organisation, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten. Er wird auf die Uniform- Domain- Name- Dispute- Resolution- Policy (UDRP) hingewiesen.
Entsprechendes gilt hinsichtlich der Registrierung sonstiger Domains (z.B. .at-, .ch-, .it-, .dk- bzw. .co.uk-Domains).
2.7 Wiederverkäufer
T-Ex ist vertraglich gegenüber den einzelnen Providern, Vergabestellen bzw. Registries verpflichtet, deren Registrierungsbedingungen an den Kunden weiterzugeben; soweit der Kunde als Sub- Provider bzw. Reseller (Wiederverkäufer) auftritt, ist er entsprechend verpflichtet, diese seinerseits an seine Kunden verbindlich weiterzugeben; er sichert zu, die entsprechenden Registrierungsbedingungen an seinen Kunden weiterzugeben. Als Sub- Provider bearbeitet er Mitteilungen und Anfragen von T-Ex bzw. der Provider, Vergabestelle oder Registry (z.B. von DENIC) und leitet individuelle Mitteilungen unverzüglich, sonstige in angemessener Frist an den Kunden weiter. Er hält die Registrierungsunterlagen in nachweisbarer Form für die Dauer des Vertrages zwischen der Vergabestelle bzw. der Registry und dem Kunden bereit und beachtet die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf Anforderung übergibt der Sub-Provider die Registrierungsunterlagen an T-Ex oder an die einzelnen Vergabestellen (z.B. DENIC).
Der Kunde ersetzt T-Ex alle Schäden und stellt T-Ex von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder sein Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dies gilt auch für evtl. Ansprüche, die sein evtl. Endkunde selbst aus diesem Grund gegen T-Ex erhebt.
2.8 Hosting- Leistungserbringung
T-Ex erbringt seine Hosting- Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets; er ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet.
Soweit T-Ex Dienste oder Leistungen derzeit unentgeltlich zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Erforderlichenfalls hat T-Ex das Recht, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten.
2.9 Erforderliche Technische und vertragliche Änderungen
T-Ex ist berechtigt, IP- Adressen erforderlichenfalls (z. B. aufgrund technischer Notwendigkeit) zu ändern. Eine Änderung von IP- oder URL- Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt.
T-Ex unterhält (Rahmen-) Verträge mit Providern, Registraren und anderen Internet- Diensteanbietern, deren Leistungen an seine Kunden weitergegeben werden. Der Kunde hat kein Mitbestimmungsrecht, bei welchem dieser Vertragspartner T-Ex die jeweiligen Leistungen beauftragt und ausführen lässt. Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass T-Ex jederzeit die Leistungserbringung durch andere Vertragspartner vornehmen lassen kann, sofern dem Kunden dadurch keine Nachteile entstehen. Ist zum Wechsel ein Einverständnis des Kunden (z.B. als Domaininhaber) erforderlich, so tritt der Kunde seine Entscheidungsbefugnis an T-Ex ab.
3. Verträge
3.1 Inhalt, Zustandekommen
Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung sowie ggf. besondere Systemvoraussetzungen ergeben sich detailliert vorrangig aus dem jeweiligen Auftrag bzw. dessen Anlagen, besonderen Vertragsbedingungen oder sonstigen Sondervereinbarungen. Der Einzelvertrag kommt wirksam erst zustande, wenn T-Ex den Auftrag angenommen hat, es sei denn die Parteien haben verbindlich etwas Abweichendes vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch; T-Ex ist jedoch berechtigt, die Leistung als Vorleistung zu erbringen.
Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, ist T-Ex berechtigt, die Aktivierung von Domains erst nach Zahlung der für die Registrierung geschuldeten Entgelte vorzunehmen.
Soweit die Zurverfügungstellung von Servern oder Speicherplatz auf Servern durch T-Ex Gegenstand des Vertrages ist, ist T-Ex berechtigt, die An- oder Freischaltung erst nach Zahlung der als Anschluss- oder Einrichtungskosten geschuldeten Entgelte vorzunehmen.
3.2 Leistungszeitpunkt
Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher (bzw. mittels qualifizierter elektronischer Signatur erfolgter) Zusage verbindlich. Soweit die Registrierung einer Domain Gegenstand des Auftrages ist, ist nur die Beantragung der Domain bei der jeweiligen Vergabestelle bzw. Registry geschuldet. Die Gefahr, dass die Domain von der jeweiligen Vergabestelle nicht registriert wird, trägt der Kunde. T-Ex ist auch im übrigen nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen; dies obliegt dem Kunden, der sich deshalb im eigenen Interesse vor jeder Beantragung darüber informierten sollte, ob (und gegebenenfalls wie) die Domain noch erhältlich ist.
Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, kann außerdem - insbesondere bei anderen als .de- Domains - für eine Verzögerung der Registrierung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder der Vergabestelle (der Registry) stammt, keine Verantwortung übernommen werden.
Soweit die Zurverfügungstellung von Servern oder Speicherplatz auf Servern Gegenstand des Vertrages ist, wird ausdrücklich der "früheste Termin" für die An- oder Freischaltung vereinbart.
4. Preise und Zahlung, Verzug
4.1 Allgemeines
Preise verstehen sich, soweit sie sich ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sonst, insbesondere an Verbraucher gerichtete Preise, verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird regelmäßig auch separat ausgewiesen. Im Falle einer Umsatzsteuer-Änderung während der Vertragslaufzeit ist T-Ex berechtigt, die Endpreise entsprechend anzupassen.
4.2 Zahlungsmodalitäten, Einzugsermächtigung
Soweit sich nicht aus dem Einzelvertrag Abweichendes ergibt oder es sich laut dem Vertragsverhältnis um regelmäßige Gebühren handelt, werden die jeweils fälligen Entgelte turnusgemäß in Rechnung gestellt. Bei Domains ist der Preis erstmals bei Registrierung fällig, im Falle eines Providerwechsels (KK-Antrag) bei Start; bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird die vereinbarte Pflegegebühr jeweils jährlich im voraus eingezogen, sie ist spätestens am 01. Werktag des jeweiligen Folgejahres im voraus fällig. Ein vereinbartes monatliches Pauschalentgelt und regelmäßige Gebühren werden ebenfalls jeweils im voraus eingezogen; einmalige Entgelte, variable Entgelte sowie sonstige Vergütungen werden nach Erbringung der Leistung eingezogen und / oder in Rechnung gestellt.
Ermächtigt der Kunde T-Ex beim Vertragsabschluß, die von ihm zu leistenden Zahlungen durch Einzugsermächtigung von einem von ihm genannten Konto abzubuchen, so ist er verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Kann die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Kunden rückabgewickelt, ist T-Ex berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem ist T-Ex berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 pro Lastschrift zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass tatsächlich kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.3 Anpassung laufender Entgelte
T-Ex ist dazu berechtigt, durch schriftliche oder elektronische (z.B. E-Mail-) Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Leistungs- oder Entgelt- Änderung können technische oder rechtliche Erfordernisse sein; im Einzelfall können auch wirtschaftliche Erfordernisse eine Anpassung begründen. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, dass ein möglichst ausgewogener Ausgleich der beiderseitigen Interessen erfolgt. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im Übrigen sind Rechte des Kunden hieraus ausgeschlossen.
Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind und die DENIC e.G. oder sonstige betroffene Vergabestellen ihr Abrechnungsmodell bzw. ihre Preisgestaltung für Internet-Adressen ändern, ist T-Ex berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden bereits mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Ankündigungsfrist entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
4.4 Überschreitung des Nutzungsumfangs
Wenn der Kunde einen mit ihm vertraglich pauschal vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. Traffic) überschreitet, ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts verpflichtet. Ist dieses im Einzelvertrag nicht angegeben, so gilt der jeweils gültige Preis, der im Internetangebot von T-Ex genannt ist. Der Kunde verpflichtet sich zur regelmäßigen Information über die Höhe dieser Preise. Wenn der Kunde einen ihm pauschal zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht, es sei denn dem Kunden steht ein Minderungsrecht gemäß Ziffer 5.2 zu.
4.5 Nutzungsstörungen
Der nicht nutzungsabhängige Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und / oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die T-Ex nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und / oder Gateways anderer Betreiber), beruhen. Der Kunde kann keine Ansprüche (auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung über keinen längeren Zeitraum als einen Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (von mindestens 8 Tagen) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt.
4.6 Aufrechnung
Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für sonstige evtl. Leistungsverweigerungsrechte mit Ausnahme des Rechts aus § 320 BGB. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
4.7 Verzug
Im Verzugsfall ist T-Ex berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen, wenn an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Ist der Kunde Verbraucher, so kann T-Ex lediglich Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass T-Ex ein Zinsschaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweils gültige Pauschale. Verzug tritt spätestens 30 Kalendertage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer Rechnung ein. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist T-Ex auch berechtigt, eine vom Vertragsverhältnis betroffene Internet- Präsenz auf Kosten des Kunden zu sperren oder eine Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen oder dedizierten Servers und / oder Server- Housing ist, den Server wenigstens vorübergehend vom Netz zu trennen. Tritt der Kunde als Sub-Provider bzw. Reseller (Wiederverkäufer) auf, ist T-Ex auch berechtigt, Internetpräsenzen der Endkunden zu sperren oder die Domains an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in erheblicher Höhe (vgl. Ziffer 10.2) in Verzug ist. Im Falle einer durch T-Ex vertragsgemäß berechtigt durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde T-Ex gegenüber hinsichtlich der vereinbarten nicht nutzungsabhängigen Pauschalgebühr leistungspflichtig. Außerdem ist T-Ex berechtigt, an den betroffenen Domain-Namen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend zu machen, solange nicht sämtliche Zahlungsansprüche durch den Kunden befriedigt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im Übrigen vorbehalten.
5. Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung
5.1 Hosting- Erreichbakeit
T-Ex gewährleistet im Jahresmittel eine Erreichbarkeit der Webserver von nahezu 100 %. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich von T-Ex liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Außerdem kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z. B. Wartung) im für den Kunden zumutbaren Umfang (regelmäßig maximal 1 % der Gesamtlaufzeit) aufgewendet werden muss. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Im Übrigen besteht in der Regel eine Verfügbarkeit von 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche.
5.2 Leistungsstörungen
T-Ex wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, T-Ex unverzüglich schriftlich solche Störungen anzuzeigen (Störungsmeldung).
Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen im übrigen durch Umstände gestört wird, die im Verantwortungsbereich von T-Ex liegen, muss der Kunde dies bei Erkennbarkeit gegenüber T-Ex unverzüglich schriftlich rügen. Erbringt T-Ex diese Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem T-Ex diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde T-Ex schriftlich eine angemessene Nachfrist (von i.d.R. mindestens einer Woche) zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Verantwortlichkeit
6.1 Leistungspflichten des Kunden
Die Leistungspflichten des Kunden ergeben sich vorrangig aus dem mit ihm abgeschlossenen Einzelvertrag. Daneben liegt folgendes im Verantwortungsbereich des Kunden:
Der Kunde ist daneben verpflichtet, den Zugang zu den von T-Ex erbrachten Leistungen nicht rechtsmißbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist er zum Zwecke sachgerechter Nutzung dazu verpflichtet,
1. keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und / oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird;
2. eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden (Verbot von Mail-Spamming);
3. anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen (insbesondere Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen) sowie ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren, insbesondere deren Verbreitung, zu ergreifen;
4. sicherzustellen, dass seine auf einem Server von T-Ex eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch T-Ex stören könnten;
5. T-Ex erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
6. alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste von T-Ex ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen, sowie
7. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Teilnahme am Netz erforderlich sein sollten.
6.2 Angaben des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass von ihm gemachte Daten richtig und vollständig sind. Insbesondere steht er dafür ein, dass die erforderlichen Angaben zum Zwecke einer Domainregistrierung vollständig und zutreffend übermittelt werden und der Wahrheit entsprechen und den in den jeweils geltenden Richtlinien der Vergabestelle (der Registries) enthaltenen Vorgaben entsprechen. Bei KK-Anträgen ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Einverständniserklärung des Domain-Inhabers vor Start der KK einzureichen. Bei Änderungen verpflichtet er sich, T-Ex jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Auf Anfrage von T-Ex verpflichtet er sich, die aktuelle Richtigkeit mitgeteilter Daten zu bestätigen. Entsprechendes gilt bei Serverleistungen: Auch hier obliegt es dem Kunden, korrekte, d.h. vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln; im übrigen ist die Administration des Servers Aufgabe des Kunden.
6.3 Verantwortlichkeit des Kunden
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote, die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.
Im Übrigen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die von ihm im Rahmen des Vertrages in das Netz eingebrachten Daten keine Rechte Dritter verletzen. Bei Serverleistungen oder Speicherplatz auf Servern ist der Kunde für Inhalte und Informationen verantwortlich. Bei der Registrierung von Domains verpflichtet er sich zur Einhaltung der DENIC-Registrierungsbedingungen bzw. sonstigen Vorgaben/Richtlinien der DENIC und/oder anderer Registrierungsstellen. Wird der Kunde als Reseller einer Domain tätig, steht er gegenüber T-Ex dafür ein, diese Verpflichtungen (z. B. aus DENIC- Registrierungsbedingungen) wiederum auf seinen Kunden überzuleiten. Bei .de- Domains weist er seinen Kunden im übrigen darauf hin, dass er in seinem Auftrag bzw. als sein Vertreter die Registrierung der Domains vornehmen lässt und dass die Domainregistrierung zur unmittelbaren Domain- Inhaberschaft des (End-)Kunden führt. Im Übrigen akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten (Uniform- Domain- Name- Dispute- Resolution- Policy).
Dem Kunden obliegt die allgemeine Administration im Umgang mit den von T-Ex zur Verfügung gestellten Diensten und Leistungen.
6.4 Leistungsprüfung durch den Kunden
Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen von T-Ex. Bei einem Auftrag zur Registrierung von Domains stellt er die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher, prüft unverzüglich die ordnungsgemäße Registrierung sowie sofort nach erfolgter Registrierung die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und bei .de- Domains die unter http://www.denic.de/servlet/whois veröffentlichten Angaben und teilt T-Ex erkennbare Fehler und Störungen unverzüglich mit. Entsprechendes gilt bei anderen Domains (z.B. hinsichtlich der jeweils von anderen Registrierungsstellen veröffentlichen Angaben).
6.5 Sicherheits- und Schutzverpflichtung
Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, von T-Ex zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter ebenso wie sonstige Zugangskennungen und / oder persönliche Kennworte streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Alle Erklärungen, die unter Nutzung einer solchen Zugangskennung abgegeben werden, gelten als durch den Kunden erfolgt. Der Kunde trägt deshalb das Risiko einer unberechtigten Verwendung von Passwörtern. Er hat T-Ex unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Zugangskennungen oder ein persönliches Kennwort bekannt ist. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, dass Passwort sofort zu ändern, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Im Übrigen ist das persönliche Kennwort auch aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen zu ändern. Wird ein persönliches Kennwort wiederholt falsch eingegeben, ist T-Ex berechtigt, die Möglichkeit des Netzzugangs zu unterbinden (regelmäßig bis zum Folgetag). Dies gilt auch bei begründetem Verdacht, dass Zugangsdaten eines Nutzers unberechtigt durch Dritte genutzt werden. T-Ex wird den Kunden schnellstmöglich darüber informieren, wenn eine solche Zugangssperre verhängt wird.
6.6 Datensicherung
Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, den entsprechenden Gepflogenheiten sachgerechter Datensicherung im Netz nachzukommen, d. h. – bei gewerblicher bzw. kommerzieller Nutzung – grundsätzlich nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Sicherung der Daten durchzuführen. Daten, die auf Speicherplatz, der von T-Ex zur Verfügung gestellt wird, sind, dürfen dabei nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden. Insbesondere muss der Kunde vor der Installation von Hard- oder Software eine vollständige Datensicherung durchführen. Dies gilt auch vor jedem Beginn von Arbeiten von T-Ex. Nach Möglichkeit wird der Kunde hierauf rechtzeitig hingewiesen.
6.7 Sperrung bei Zuwiederhandlung
Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Pflichten (z.B. gegen Verbot von Mail- Spamming) ist T-Ex berechtigt, nach freier Wahl die Leistung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und / oder Server- Housing ist, den Server vorübergehend vom Netz zu trennen. Im übrigen behält sich T-Ex vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, Internet-Seiten mit beleidigenden, diskriminierenden oder in sonstiger Weise rechtlich bedenklichen Inhalten auf Kosten des Kunden vorübergehend zu sperren. T-Ex wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihn auffordern, vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu beseitigen bzw. deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Entsprechendes gilt, soweit die Sperrung einer Internet-Seite aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber T-Ex erfolgt. T-Ex wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit entkräftet ist.
6.8 Fristlose Kündigung
Bei einem erheblichen Pflichtverstoß ist T-Ex auch berechtigt, das Vertragsverhältnis entsprechend § 314 BGB fristlos zu kündigen. Im übrigen behält sich T-Ex vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen oder die betreffende Internet-Seite auf Kosten des Kunden dauerhaft zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Ggf. behält sich T-Ex das Recht vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Server- Housing ist, den Server dauerhaft vom Netz zu trennen. Vor dem Ergreifen einer der genannten Maßnahmen wird T-Ex den Kunden auf dessen Verstoß gegen seine Pflichten hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren Beseitigung setzen. Sollte T-Ex eine solche Fristsetzung wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, darf sie die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung durchführen und wird den Kunden unverzüglich davon unterrichten. Eine entsprechende Mitteilung an den Kunden erfolgt auch, soweit die Sperrung einer Internet-Seite aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber T-Ex erfolgt.
6.9 Schadensersatz
Falls der Kunde eine Pflichtverletzung gem. Abs. 1 ff. zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des T-Ex aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens verpflichtet. Der Kunde stellt T-Ex von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
7. Datenschutz
7.1 Datenschutzhinweis
Der Kunde wird besonders auf die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz hingewiesen. T-Ex weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere bei Registrierung von Domains, auch personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift) gespeichert werden. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois- Datenbanken). Wird der Kunde als Sub-Provider bzw. Reseller (Wiederverkäufer) tätig, sollte er nicht zwingend zur Domain-Registrierung erforderliche (Bestands-) Daten ausschließlich mit Einwilligung seines Kunden an Dritte (z.B. zur Veröffentlichung dieser Daten in whois- Datenbanken) übermitteln. Im Übrigen werden Informationen nur im technisch notwendigen Umfang Dritten zugänglich gemacht, soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht.
7.2 Besondere Hinweise
T-Ex weist den Kunden darauf hin, dass der Datenschutz bei Datenübertragung in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann, insbesondere dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass der Datenschutz von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von T-Ex liegenden Personen und Institutionen missachtet wird; außerdem ist es möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, diesen trotzdem verlässt.
T-Ex informiert Kunden ferner vorsorglich darüber, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können; andere Teilnehmer im Internet sind u. U. technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Von einer unverschlüsselten Übertragung von personenbezogenen oder anderen geheimhaltungs- bedürftigen Daten ist deshalb abzuraten.
8. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertraulichen Informationen, insbesondere solche, die beispielsweise als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet geheim zu halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Insbesondere der Bereich der Abwicklung, technische Aspekte und alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten wird weiter sichergestellt, dass auch diese - ebenfalls unbefristet - jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulicher Informationen unterlassen. Die Geheimhaltung schließt auch ein, dass verhindert wird, dass Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
9. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
9.1 Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit
T-Ex haftet unbeschränkt für Schäden, die durch eigenen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt für vertragliche als auch außervertragliche (deliktische) Ansprüche. Entsprechendes gilt bei einer Haftung für eine Garantie oder eine Zusicherung, die jedoch schriftlich gegeben sein muss. In Fällen, in denen lediglich einfachen Erfüllungsgehilfen von T-Ex grobes Verschulden angelastet werden kann, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags- Verhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
9.2 Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet T-Ex für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn nur, sofern es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. T-Ex haftet außerdem, wenn eine zwingende Haftung aufgrund des Produkthaftpflichtgesetzes besteht.
Die Haftung für Verzug und von T-Ex zu vertretende Unmöglichkeit wird ebenso auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet T-Ex nur für unmittelbare Schäden. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Kunden.
T-Ex haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Inhalte oder Programme (Software), die im Internet verbreitet werden und für daraus etwaig entstehende Schäden gleich welcher Art (Fehler der Netzwerkinfrastruktur, fehlerhafte Datenträger etc.). Bei Standard-Softwareanwendungen (z.B. MS- Word, Betriebs- System: Linux etc.) gilt dies auch für von T-Ex zum Einsatz gebrachte Software. Jedenfalls ist ausschließlich der Kunde für von ihm (z.B. auf dem Server) verwendete Software, einschließlich deren Lizenzierung, verantwortlich.
9.3 Virenprüfung
T-Ex prüft alle übergebenen Daten vor Übergabe an den Kunden auf Viren. Dabei wird die größtmögliche Sorgfalt angewendet, trotzdem obliegt dem Kunden stets die Pflicht zu eigener Prüfung und Datensicherung auf seinem Rechner. Für einen Virenbefall auf Rechnern des Kunden oder Dritten, insbesondere dadurch eventuell entstehende Folgeschäden wird jede Haftung ausgeschlossen.
9.4 Verursachung / Verantwortung durch Dritte
Beruht die Haftung von T-Ex auf einem Ereignis, das von einem Dritten verursacht wurde und hat dieser Dritte seine Haftung zulässigerweise nach den Bestimmungen der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung begrenzt, so ist die Haftung von T-Ex im gleichen Umfang eingeschränkt wie der Dritte T-Ex gegenüber haftet, es sei denn, T-Ex, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorzuwerfen oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Im Übrigen wird die Höhe der Haftung für Vermögensschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
T-Ex kann für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets oder darüber übermittelte Informationen (weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind,), soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von T-Ex liegen, keine Haftung übernehmen. Auch im Übrigen haftet T-Ex nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden. Insbesondere haftet T-Ex bei der Anmeldung / Registrierung von Domains im automatisierten Verfahren durch den Kunden nicht für solche außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegende Umstände; der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung deshalb erst ausgehen, wenn er die ihm obliegende Prüfung gemäß Ziff. ?? erfolgreich durchgeführt hat. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domain-Namen sowie wegen der zwischenzeitlichen Vergabe an eine andere Partei sind seitens T-Ex ausgeschlossen; dies gilt nicht, sofern ein Fall des Absatzes 1 vorliegt.
9.5 Geltungsbereich
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von T-Ex.
9.6 Sonstiges
Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass T-Ex, soweit T-Ex keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit im Internet sowie die darin angebotenen Inhalte bzw. Informationen hat, deshalb für diese auch keine Verantwortung trägt. Insbesondere ist T-Ex nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden bzw. bei Sub-Provider bzw. Resellern (Wiederverkäufer) deren Endkunden auf evtl. Rechtsverstöße zu prüfen. Für im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Inhalte / Informationen (insbesondere auf dem Server) ist der Kunde selbst ausschließlich verantwortlich. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen oder von rechtswidrigen Inhalten ist T-Ex jedoch berechtigt, die entsprechende Internet-Seite auf Kosten des Kunden zu sperren; ggf. behält sich T-Ex auch vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und / oder Server- Housing ist, den Server vom Netz zu trennen. Diese Sperrberechtigung gilt - über Ziffer 6 hinaus - auch für Fälle, in denen dem Kunden evtl. kein schuldhafter Pflichtverstoß angelastet werden kann. T-Ex wird den Kunden von einer solchen Maßnahme schnellstmöglich unterrichten.
9.7 Verjährung
Schadensersatzansprüche gegen T-Ex aus vertraglichen Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten, es sei denn es handelt sich um Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB; in sonstigen Fällen wegen eines Mangels beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schäden, die T-Ex, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben, sowie für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Ebenso gilt dies nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.8 Schadensersatzansprüche gegen den Kunden
T-Ex hat Schadensersatzansprüche gegen den Kunden, sofern dieser gegen die ihm gemäß Ziffer 5 obliegenden Verpflichtungen verstößt und dies zu vertreten hat. Der Kunde ist in solchen Fällen - neben der Unterlassung des weiteren Verstoßes - zum Ersatz des T-Ex entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von evtl. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht werden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche von T-Ex (z. B. Sperrung der Inhalte, außerordentliche Kündigung) bleiben unberührt.
10. Kündigung
10.1 Vertragslaufzeiten
Verträge über Provider-Leistungen werden zunächst für eine Mindestlaufzeit (von i.d.R. einem Jahr; vgl. Einzelvertrag) geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, deren Gegenstand Server- oder Hostingleistungen sind, drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit, soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
10.2 Außerordentliche Kündigung
Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen (z.B. Ziffer 4.3, Ziffer 4.5). Für T-Ex liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn
1. der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monaten dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät;
2. bei Domainregistrierungen dem Kunden ein erheblicher Verstoß gegen die Uniform- Domain- Name- Dispute- Resolution- Policy (UDRP) nachgewiesen wird;
3. wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
10.3 Formvorschriften
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, der eine elektronische Erklärung, die mittels qualifizierter elektronischer Signatur erstellt wurde, genügt; eine (einfache) E-Mail ist hierfür auch nach einer etwaigen entsprechenden Gesetzesänderung nicht ausreichend.
10.4 Rückzahlung im Kündigungsfall
T-Ex ist nach einer Kündigung nicht verpflichtet, das für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zurückzubezahlen. Diese Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum geschuldete Entgelt entsprechend. Dies gilt unabhängig davon, welcher der Vertragspartner kündigt, es sei denn, der Kunde kündigt aus wichtigem Grund und dies ist von T-Ex zu vertreten.
10.5 Ausgleichsansprüche des Kunden
Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung des Vertrages sind ausgeschlossen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von T-Ex gemäß Ziffer 1.1.
Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Saarbrücken. T-Ex kann auch im Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
12. Schlußbestimmungen
12.1 Rechtsgrundlage
Für die von T-Ex auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche - gleich welcher Art - gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen vom einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
12.2 Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen - soweit es sich nicht um eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Ziffer 1.3 oder Ziffer 4.3 handelt - zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Formerfordernisses. Die Versendung von Mitteilungen an T-Ex per (einfacher) E-Mail genügt der Schriftform im übrigen nur dann, wenn dies in diesen AGBs ausdrücklich zugelassen ist.
12.3 Übertragung auf Dritte
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von T-Ex auf einen Dritten übertragen.
12.4 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser AGBs abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.